Familienrecht
Das Familienrecht umfasst hauptsächlich die Bereiche Kindschaftsrecht (Sorge- und Umgangsrecht), Kindes- und Ehegattenunterhalt, Güterrecht (Zugewinnausgleich, Hausratsteilung), Scheidungsrecht, Nichtehelichenrecht, Abstammung, nichteheliche Lebensgemeinschaften, gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften und das Gewaltschutzgesetz (Wohnungszuweisungen, Näherungsverbote, Stalking).
Wir klären für Sie sämtliche Fragen und Probleme im Rahmen von Beratung, außergerichtlicher Korrespondenz bis zur Vertretung beim Familiengericht.
Daneben beraten wir Sie bei Vertragsgestaltungen: z.B. Eheverträge, Scheidungsfolgenvereinbarungen, erbrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten
Ihre Ansprechpartnerinnen rund um das Thema Familienrecht ist Rechtsanwältin Birgitt Lüeße