Viele Leute glauben, dass Ehegatten sich gemeinsam eine Anwältin nehmen und sich im Scheidungsverfahren von dieser vertreten lassen können. Das ist nicht möglich.
Ehegatten stehen sich in einem Scheidungsverfahren als Parteien/Gegner gegenüber. Eine Anwältin kann nicht beide Parteien vertreten. Trotzdem können die Eheleute gemeinsam eine Anwältin aufsuchen. Zunächst muß aber auch in diesem Fall geklärt werden, wen die Anwältin vertritt. Sie kann dann für diesen Ehegatten den Scheidungsantrag beim Familiengericht einreichen. Der andere Ehegatte hat die Möglichkeit, das Scheidungsverfahren ohne anwaltliche Vertretung zu bestreiten.
Dies ist jedoch nur dann möglich, wenn nur die Scheidung (die Feststellung, dass die Ehe beendet ist) geregelt wird. In diesem Fall kann der Ehegatte auch ohne anwaltliche Vertretung allein zustimmen.
Sobald Regelungen über Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Zugewinnausgleich oder Hausratsteilung getroffen werden sollen, müssen beide Ehegatten im Verfahren anwaltlich vertreten sein.