Kanzlei von Appen & Partner GbR
  • Anwälte
  • Fachgebiete
    • Energierecht
    • Erbrecht
    • Familienrecht
    • Mietrecht
      • Drohende Zwangsräumung
      • Abwicklung eines Mietverhältnisses
    • Nebenklagevertretung
    • Wohnungseigentumsrecht
    • Zivilrecht
  • Kontakt
  • Lageplan der Kanzlei
  • Service

Mietrecht für Mieter

Von Beginn an war ein wesentlicher Schwerpunkt unserer Tätigkeit das Mietrecht. In zahlreichen Prozessen konnten wir hochspezialisierte Kenntnisse sammeln und weitergeben.

Bei der Begründung eines Mietverhältnisses helfen wir mit Vertragsentwürfen, die dem Zweck dienen, spätere Unklarheiten im Verlaufe des Mietverhältnisses oder bei dessen Beendigung zu vermeiden. Auch prüfen wir Mietverträge, um rechtzeitig auf mögliche Problembereiche hinweisen zu können.

Während des Bestehens des Mietverhältnisses beraten wir über den Umfang der Rechte und helfen bei der Durchsetzung dieser. Insbesondere bei Durchführung von Modernisierungs- oder Instandsetzungsarbeiten ist eine Beratung zur Vermeidung von Nachteilen oft hilfreich. Wir prüfen daher die Rechtmäßigkeit von Modernisierungsankündigungen und helfen bei dem Abschluss von Modernisierungsvereinbarungen.

Auch bei der Beendigung von Mietverhältnissen kommt es häufig zu Problemen, die vornehmlich bei den Fragen der Pflicht zur Durchführung von Schönheitsreparaturen und zur Herstellung des ursprünglichen Zustands begründet liegen. Auch in diesem Bereich geht es oft um Probleme von erheblichem wirtschaftlichen Ausmaß. Bei der einseitigen Beendigung (Kündigung) des Mietvertrages – sei es durch den Vermieter oder den Mieter – ist oft zu klären, ob die (ggf. fristlose) Kündigung wirksam ist und wie man sich dagegen wehren kann.

Zum privaten Mietrecht gehört vor allem die

  • Prüfung einer Kündigung oder Räumung,
  • Prüfung einer Mieterhöhung,
  • die Rückforderung einer Kaution,
  • sämtliche Fragen betreffend Schönheitsreparaturen und Mängel sowie
  • die Prüfung von Betriebs- und Heizkostenabrechnungen.
    • Im Gewerberaummietverhältnis ist eine Beratung oder Vertretung wegen

      • einer Befristung oder vorzeitigen Vertagsbeendigung,
      • eines Optionsrechtes,
      • wegen der Umsatzsteuer oder
      • wegen des Nutzungsumfangs sowie Werbemaßnahmen anzuraten.

      Im Mietrecht vertreten wir ausschließlich die Mieterseite.

      Ihr Ansprechpartner für privates und gewerbliches Mietrecht ist Rechtsanwalt Lars Otte

Drohende Zwangsräumung
Abwicklung eines Mietverhältnisses
© 2023
Startseite | Kontakt | Impressum | Datenschutz